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| Vorbemerkung
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Das Herrscherporträt zeigt eine Person, die die höchste Autorität in einer politischen Gemeinschaft innehat. Es ist die Aufgabe des Bildes, diese Position und Bedeutung des Dargestellten visuell zu vermitteln. Grundlegend für das Herrscherverständnis - insbesondere
im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit - ist die Trennung zwischen
Person und Amt. Das Persönliche tritt hinter dem Amt zurück,
im besten Fall füllt die Person das Amt zum Wohl der Gemeinschaft
ganz aus. Aufgrund seines Amtes verfügt der Herrscher über eine
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| Die Kunst hat zur Visualisierung dieser Differenz zwischen Amt und Person spezifische bildliche Strategien entwickelt - von der Verwendung von Attributen, wie z. B. den Insignien, über die Inszenierung an bestimmten Orten, wie dem Thronsaal, bis zu besonderen Bildformen, die (ursprünglich) nur dem Herrscher vorbehalten waren, wie dem Reiterporträt. | |||||
| Das Herrscherporträt ist in besonderer Weise mit dem politischen Kontext, in dem es entstanden ist, verbunden. So kann der Herrscher sich seinen Untertanen mit einem bestimmten "Image" präsentieren, das sein politisches Selbstverständnis zum Ausdruck bringt, umgekehrt kann aber auch das Volk mit einem Herrscherbild - etwa in Form eines Denkmals - Erwartungen an den Regenten formulieren. Welche Botschaften ein Herrscherbildnis an welche Adressaten richtet, worin die spezifische Wirkungsmacht und Wirkungsabsicht des Herrscherbildes besteht, gilt es im einzelnen zu untersuchen. Dabei ist nicht nur die herrscherliche Differenz zwischen Amt und Person, sondern auch die dem Bild eigene Spannung zwischen Realität und Fiktion von Bedeutung. | |||||
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Literatur siehe auch Einleitung |
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