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Die Finanzierung |
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Die alle inneren Mauern umfassende Außenmauer hatte also eine Art Gemeinsicherheit für alle zu übernehmen. Ihre Finanzierung war ein zentrales Projekt eines jeden städtischen Regiments. Ursprünglich war die Sicherung der Stadt ein Hoheitsrecht des Stadtherren; dieser sein "Burgbann" berechtigte ihn, besondere indirekte Steuern zu erheben, das "Ungeld", auf Getränke, Wege und Brücken, Frondienste auch von landsässigen Untertanen, aber auch von stadtsässigen, im allgemeinen steuerfreien Klöstern; der Stadtherr konnte auch auf die ihm zustehende Heerfolge der Städter verzichten zugunsten von Leistungen an der Stadtbefestigung. |
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Die Geschichte des Steuerwesens hat in dieser größten
profanen Kollektivaufgabe der Stadt die wichtigste Antriebskraft, die
auch wirksam blieb, als die Bürger die Verantwortung für die
Stadtmauer allmählich in die eigene Regie übernahmen und zum
Symbol ihrer Autonomie gegenüber den Stadtherren erhoben. Die
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