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Schluss: Künstlerdienste

 

 

 
  In einer Holzschnittillustration Hans Burgmairs zu Kaiser Maximilians "Weisskunig" tritt der Kaiser an die Staffelei des Malers, der soeben recht phantastische Dinge auf die Leinwand gebracht hat, und flüstert ihm, wie eine inspirierende Muse, Anweisung zur "pesserung" des Bildes zu, wie die Beischrift sagt. Die Szene illustriert die damals noch selbstverständliche Tatsache, dass nämlich die Kunst ihrem Brotgeber hörig zu sein habe.
   
  Anton van Dyck hat im Jahre 1635 in seinem letzten Selbstbildnis sein Verhältnis zu seinem König allegorisch als Beziehung zu einer Sonnenblume gedeutet: Stolz wendet er sich aus dem Bild und wirft den Blick auf den Betrachter, wobei er mit der Linken die Adelskette mit der Bildnismedaille des Königs an sich drückt und mit der Rechten auf die Sonnenblume zeigt; sie ist das Symbol königlicher Gunst, deren sich van Dyck mit diesem Bildnis dankbar vergewissert, und in deren Gnaden er sich sonnen kann.
   
 

Seit dem 15. Jahrhundert galt unbestritten die Maxime des Horaz, die Kunst habe die Aufgabe, zu nützen und zu erfreuen, prodesse aut delectare, und es war selbstverständlich, daß dies im Auftrag oder auf Bestellung eines Kunden eines Mäzenen geschah. Wer heute für die Gegenwartskunst entsprechende Maximen aufstellte, würde darauf hingewiesen werden, dass die Kunst sich inzwischen von solchen nutzbaren Dienstleistungen befreit hat, dass die Künstler nur ihren eigenen inneren Visionen und ästhetischen Phantasien gehorchen; daß die Autonomie der Kunst nachgerade ein durch die Verfassung garantiertes Recht geworden ist. Deshalb würde es heute als rechtswidrige Zumutung erscheinen, wenn man von Künstlern eine Bildproduktion für eine Partei verlangte.

   
           
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